Ach so, gut das sind Einzelfälle bei denen oftmals auch noch das Problem hinzukommt dass einer der Parteien im Ausland wohnt und sich dadurch alles verzögert. Wenn ich aus Hobby eine Erbangelegenheit erledige, dann kommen die Leute bereits aus Deutschland mit fix und fertigen Dokumenten an (übersetzt und Apostille). Dann geht´s hier einmal zum Notar und fertig.
Damit es zu keinen Verzögerungen kommt wurde zuvor bereits die NIE Nummern für die Erben gemacht.
Es gibt aber Dutzende von Problemchen die sich zeitverzögernd auswirken können. Wenn die erst nach und nach aus dem Weg geräumt werden müssen kann es schonmal etwas länger dauern vor allem wenn man immerwieder erst mit dem Ausland Kontakt aufnehmen muss.
Ein Riesenproblem kann z.B. fehlende NIE Nummern darstellen, da sie nur persönlich oder mit beglaubigter Kopien der Reisepässe und Vollmacht beantragt werden können. Ansonsten, ein deutscher Erbschein, NIE-Nr., Pass, Sterbeurkunde sollte genügen. Was dann noch geprüft werden muss ist, ob in ES kein Testament hinterlegt wurde. Wenn nein bekommt man darüber eine negative Bescheinigung (Von dem entsprechenden Register in Las Palmas de GC) und das ist das nächste Dokument dass der spanischen Notarurkunde beigefügt werden muss.