So hab mich nochmal in die Materie vertieft. Also die Norm über den Frikadellenschein ist doch staatlich also nicht von den jeweiligen autonomen Regionen. Was jeweils von der autonomen Region geregelt wird sind die Genehmigungen an jene Firmen die den Schein ausstellen. Das hatte ich verwechselt.
Hier also das Königliche Dekret: http://www.boe.es/boe/dias/2000/02/2...8294-08297.pdf

Darin steht, dass die Ausbildung jener Personen die mit Lebensmittel in Kontakt kommen entweder vom Betrieb selbst oder von einer externen Firma vorgenommen werden muss.
Ich bin also praktisch sicher, dass auch die Personen die in deinem Betrieb mit Lebensmitteln in Kontakt kommen diese Ausbildung haben müssen. Ich an deiner Stelle würde mich in der Beziehung vor Ort ausführlicher informieren. Eine gute Anlaufstelle ist normalerweise das Rathaus und dort wiederum die Abteilung Sanidad.

Es ist auch nicht ungewöhnlich, dass von dir bei Eröffnung des Lokals niemand den Schein verlangt hat. Der Nachweis wird, soweit ich weiss, auschliesslich bei einer Inspektion des Gesundheitsamts in deinem Lokal verlangt.