Danke Elke - sehr interessant der Link!

Das scheint wohl nicht im Sinne des Fagestellers zu sein?

Insbesondere der Hinweis in <Bezug auf die Aufenthaltsdauer doncamillo von Sept 24-April 25 (im ungünstigsten Fall weit über 183 Tage):

"Das sind wichtige Fragen, wenn Sie vorhaben, sich länger als 3 Monate in Spanien aufzuhalten.
Sie haben dann die Pflicht, sich in das Register für Ausländer eintragen zu lassen. Dafür ist ein Antrag notwendig."

und

"Wer muss die Residencia in Spanien beantragen?
Art.7 Real Decreto 240/2007 und Art.1 Orden PRE/1490/2012
Die Bürger der EU, von Liechtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz, die für eine Periode von mehr als 3 Monaten in Spanien wohnen."