Also in Bezug auf unselbstständige Arbeit gibt der Artikel eigentlich fast alles her was man wissen muss. Hier nochmal die Beschränkungen bzgl. der Arbeitszeit:

- Keine Nachtarbeit zwischen 22 und 6 Uhr.
- Keine Überstunden.
- Darf maximal 8 Std. am Tag arbeiten (wenn er z.B. 2 Jobs hätte auch dann alles zusammen maximal 8 Std.)
- Wenn er mehr als 4,5 Std. am Stück arbeitet hat er das Recht auf 30 Minuten Pause.
- Die beiden 2 freien Tage in der Woche müssen durchgehend sein.
- Recht auf speziellen Schutz der Sicherheit und Gesundheit in der Arbeit.

Bzgl. der sozialversicherungspflichtigen Anmeldung bin ich der Meinung, dass dies Pflicht ist.