Habe alle Zähne noch!!!

Habe das Procedere ohne weitere Hilfe und spanisch Kenntnisse durchgezogen - geht also!
Lediglich beim beantragen der NIE inkl. sog. Residencia musste der P-Beamte im Konsulat nachfragen.
Habe vorab von pensioszahlender Stelle bescheinigen lassen, dass regelmäßig Pension folgt, von der Beihilfestelle/KK Restvesicherung die Gesundheitsversorgung bescheinigen lassen, dieses dann vom Konsulat in bestem spanisch übersetzen lassen und damit NIE/Residencia OHNE PROBEME erhalten.
FA ES völlig unintressant für dt. Pensionäre!
Lediglich bei weiteren Einkommen -wie/was auch immer- halten die ES FA die Hand auf.
Mit dem dt. FA ist Versteuerung eingeschränkt/uneingeschränkt abzuklären.

Schreibe das auf Handy, Schreibfehler bitte selbstständig korrigieren.