Obwohl auch wenige Wochen bevor die Städte diese ZBE-Zonen einführen müssen die Ausführungsbestimmungen noch nicht beschlossen wurden, kommen nun immer wieder kleinere Informationen ans Licht, wie das aussehen könnte. Klar ist, dass jene Fahrzeuge mit Erstanmeldung vor 2001 diese Zonen gar nicht befahren dürfen (Es wird Ausnahmen geben), sondern nur jene mit den Etiketten Klasse B, C und O oder Eco. Die jeweiligen Rathäuser werden in dem Gesetz die Möglichkeit bekommen Gebühren für das Befahren der Zonen durch die Klassen B und C zu erheben. Lediglich die Klassen 0 und Eco sind auf jeden Fall von Gebühren ausgenommen.