Das ist unmöglich, denn es geht nicht um die Wohneinheit, nicht einmal um das komplette Haus sondern maßgebend ist der Grund und Boden auf dem die Anlage gebaut wurde. Wenn der touristisch deklariert wurde (und das ist praktisch an der kompletten Küste der Stadt San Bartolomé de Tirajana der Fall und obwohl evtl. aktuell keine einzige Wohneinheit touristisch genutzt wird ändert dies nichts daran, dass die einzelnen Wohnungen nur touristisch genutzt werden darf Wenn ich mich richtig erinnere, dürfen jend Eigentümer die vor 2017 das Objekt nicht touristisch nutzten es weiterhin nicht touristisch nutzen, sobald sie die Immobilie jedoch veräußern, ist die Immobilie wieder touristisch zu nutzen.
Feststellen kannst du das ganz einfach (kostet halt etwas Gebühr) und zwar indem du ein ZERTIFIKAT beim Grundbuchamt über diese Immobilie einholst, Achtung! Nicht nur eine NOTA SIMPLE INFORMATIVA, letztere bringt glaube ich nichts. Und wenn dann ungefähr der Text drinsteht den ich später versuche einzuscannen und hier hochzuladen dann weißt du Bescheid.
Früher ging das noch. Ich selbst habe meinen Wohnsitz in einer touristischen Immobilie und bin im Rathaus empadronado. Ob es heute nicht mehr geht kann ich nicht sagen. Wenn das Rathaus mittlerweile Ernst macht dürfte es eigentlich nicht mehr gehen.