Danke
@ Gordita
@ felin

Bei dem, was ich angefragt hae, liegt die Sachlage etwas komplizierter.

Zunächst dazu, was ich plane:
Wir möchten eine Wohnung (weil Bungalow unbezahlbar ist) in Playa del Ingles kaufen.
Aber in Playa gibt es fast ausschließlich touristisch genutzte Komplexe.
Mein neuster Wissensstand ist, dass im Rahmen dieser Explotación genutzte Objekte, egal ob Einzelwohnungen oder die gesamten Komplexe im Grundbuch (Registro) eingetragen sind als touristisch genutzte Immobilien.
Und solnage diese Nutzung im Grundbuch festgelegt ist, scheint es so zu sein, das man für dieses Objekt KEINE Cedula Habilitad, also die Bewohnbarkeitsbescheinigung bekommt.
Was heißt, das man sich dort nicht als Resident anmelden kann.
Bislang ist mir noch unklar, on man einzelne Wohneinheiten im Registro als residente Einheit ändern kann, wenn der gesamte Komplex als touristisch genutzt im Grundbuch eingetragen ist.

Wir kennen etwas ähnlich von damals in Lloret de Mar.
Dort haben wir eine Wohnung gesucht.
Und auch eine sehr preiswerte Wohnung gefunden. Weit unter ortsüblichem Preis. Klar sucht man dann den Haken.
Diese Wohnung war in einem Komplex im Erdgeschoss und war vorher ein Ladenlokal (ich muss zugeben, perfekt umgebaut als Wohnung)
Ich bin also zum Registro (Grundbuchamt) gegangen und habe gefragt, ob man die Nutzung dieses Objekts in Wohnraum ändern kann.
Tja, leider nicht. In diesem Gebäudekomplex war die Anzahl der Bewohner pro m² bereits ünerschritten, so das eine Umwandlung nicht möglich war, das es somit auch keine Cedula Habilidad geben kann, es also unmöglich ist, sich dort als Wohnsitz anzumelden.
Ich denke, ähnlich ist es bei diesen touristischen Immobilien.