Ergebnis 1 bis 10 von 18

Thema: Wohnung in Explotación

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Insider Avatar von Reisebär
    Registriert seit
    01.01.2019
    Beiträge
    848
    Danke
    @ Gordita
    @ felin

    Bei dem, was ich angefragt hae, liegt die Sachlage etwas komplizierter.

    Zunächst dazu, was ich plane:
    Wir möchten eine Wohnung (weil Bungalow unbezahlbar ist) in Playa del Ingles kaufen.
    Aber in Playa gibt es fast ausschließlich touristisch genutzte Komplexe.
    Mein neuster Wissensstand ist, dass im Rahmen dieser Explotación genutzte Objekte, egal ob Einzelwohnungen oder die gesamten Komplexe im Grundbuch (Registro) eingetragen sind als touristisch genutzte Immobilien.
    Und solnage diese Nutzung im Grundbuch festgelegt ist, scheint es so zu sein, das man für dieses Objekt KEINE Cedula Habilitad, also die Bewohnbarkeitsbescheinigung bekommt.
    Was heißt, das man sich dort nicht als Resident anmelden kann.
    Bislang ist mir noch unklar, on man einzelne Wohneinheiten im Registro als residente Einheit ändern kann, wenn der gesamte Komplex als touristisch genutzt im Grundbuch eingetragen ist.

    Wir kennen etwas ähnlich von damals in Lloret de Mar.
    Dort haben wir eine Wohnung gesucht.
    Und auch eine sehr preiswerte Wohnung gefunden. Weit unter ortsüblichem Preis. Klar sucht man dann den Haken.
    Diese Wohnung war in einem Komplex im Erdgeschoss und war vorher ein Ladenlokal (ich muss zugeben, perfekt umgebaut als Wohnung)
    Ich bin also zum Registro (Grundbuchamt) gegangen und habe gefragt, ob man die Nutzung dieses Objekts in Wohnraum ändern kann.
    Tja, leider nicht. In diesem Gebäudekomplex war die Anzahl der Bewohner pro m² bereits ünerschritten, so das eine Umwandlung nicht möglich war, das es somit auch keine Cedula Habilidad geben kann, es also unmöglich ist, sich dort als Wohnsitz anzumelden.
    Ich denke, ähnlich ist es bei diesen touristischen Immobilien.

  2. #2
    Insider
    Registriert seit
    05.09.2012
    Beiträge
    4.517
    Zitat Zitat von Reisebär Beitrag anzeigen

    Mein neuster Wissensstand ist, dass im Rahmen dieser Explotación genutzte Objekte, egal ob Einzelwohnungen oder die gesamten Komplexe im Grundbuch (Registro) eingetragen sind als touristisch genutzte Immobilien.

    Bislang ist mir noch unklar, on man einzelne Wohneinheiten im Registro als residente Einheit ändern kann, wenn der gesamte Komplex als touristisch genutzt im Grundbuch eingetragen ist.
    .
    Das ist unmöglich, denn es geht nicht um die Wohneinheit, nicht einmal um das komplette Haus sondern maßgebend ist der Grund und Boden auf dem die Anlage gebaut wurde. Wenn der touristisch deklariert wurde (und das ist praktisch an der kompletten Küste der Stadt San Bartolomé de Tirajana der Fall und obwohl evtl. aktuell keine einzige Wohneinheit touristisch genutzt wird ändert dies nichts daran, dass die einzelnen Wohnungen nur touristisch genutzt werden darf Wenn ich mich richtig erinnere, dürfen jend Eigentümer die vor 2017 das Objekt nicht touristisch nutzten es weiterhin nicht touristisch nutzen, sobald sie die Immobilie jedoch veräußern, ist die Immobilie wieder touristisch zu nutzen.

    Feststellen kannst du das ganz einfach (kostet halt etwas Gebühr) und zwar indem du ein ZERTIFIKAT beim Grundbuchamt über diese Immobilie einholst, Achtung! Nicht nur eine NOTA SIMPLE INFORMATIVA, letztere bringt glaube ich nichts. Und wenn dann ungefähr der Text drinsteht den ich später versuche einzuscannen und hier hochzuladen dann weißt du Bescheid.

    Zitat Zitat von Reisebär Beitrag anzeigen
    Und solnage diese Nutzung im Grundbuch festgelegt ist, scheint es so zu sein, das man für dieses Objekt KEINE Cedula Habilitad, also die Bewohnbarkeitsbescheinigung bekommt.
    Was heißt, das man sich dort nicht als Resident anmelden kann.
    Früher ging das noch. Ich selbst habe meinen Wohnsitz in einer touristischen Immobilie und bin im Rathaus empadronado. Ob es heute nicht mehr geht kann ich nicht sagen. Wenn das Rathaus mittlerweile Ernst macht dürfte es eigentlich nicht mehr gehen.

  3. #3
    Insider Avatar von Reisebär
    Registriert seit
    01.01.2019
    Beiträge
    848
    @TC490
    Vielen Dank auch dir für diese interessante Antwort.
    Es gibt ja seit 2017 ein neues Gesetz dazu.
    Aber das habe ich leider noch nicht gefunden.
    Es muss wohl eine separates königliches Dekret sein, dass aber alle autonomen Gemeinschaften für sich selber umsetzen mussten.
    Muss also auch ein internes kanarisches gesetz sein.

  4. #4
    Insider
    Registriert seit
    05.09.2012
    Beiträge
    4.517
    Zitat Zitat von Reisebär Beitrag anzeigen
    @TC490
    Vielen Dank auch dir für diese interessante Antwort.
    Es gibt ja seit 2017 ein neues Gesetz dazu.
    Aber das habe ich leider noch nicht gefunden.
    Es muss wohl eine separates königliches Dekret sein, dass aber alle autonomen Gemeinschaften für sich selber umsetzen mussten.
    Muss also auch ein internes kanarisches gesetz sein.
    Du kannst dir mal dieses Gesetz ansehen: https://noticias.juridicas.com/base_...stica.html#a23 Das ist die aktuelle Version und der entscheidende Artikel, dass die Einheiten welche durch Normen (meine Anmerkung: wie z.B. Ley de suelos, Plan General de Ordenación Urbano) und in der Baulizenz als touristisch eingestuft wurden der touristischen Nutzung zugeführt werden müssen.

  5. #5
    Insider Avatar von Reisebär
    Registriert seit
    01.01.2019
    Beiträge
    848
    Zitat Zitat von TC 490 Beitrag anzeigen
    Du kannst dir mal dieses Gesetz ansehen: https://noticias.juridicas.com/base_...stica.html#a23 Das ist die aktuelle Version und der entscheidende Artikel, dass die Einheiten welche durch Normen (meine Anmerkung: wie z.B. Ley de suelos, Plan General de Ordenación Urbano) und in der Baulizenz als touristisch eingestuft wurden der touristischen Nutzung zugeführt werden müssen.
    Danke, ich glaube, dass ist genau DAS Gesetz, das ich gesucht habe.
    Super!!!

  6. #6
    Insider
    Registriert seit
    05.09.2012
    Beiträge
    4.517
    Zitat Zitat von Reisebär Beitrag anzeigen
    Danke, ich glaube, dass ist genau DAS Gesetz, das ich gesucht habe.
    Super!!!
    Kein Thema, wie gesagt, später lade ich mal einen Teil eines Zertifikats des Grundbuchbeamten hoch wo er sich auf die touristische Nutzung einer Immobilie bezieht. Kann noch etwas dauern, da ich einscannen und ein paar Daten schwärzen muss.

Ähnliche Themen

  1. Wohnung Las Palmas
    Von Maus im Forum Einwandern nach Gran Canaria
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 30.06.2015, 13:20
  2. Wohnung zu vermieten
    Von auswanderin im Forum Smalltalk
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 04.06.2012, 00:31
  3. Unmöblierte Wohnung?
    Von Moni im Forum Einwandern nach Gran Canaria
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 27.06.2011, 08:11
  4. Wohnung San Fernando
    Von Paramount im Forum Hotels, Appartements, Bungalows, etc.
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 13.12.2010, 11:47
  5. wohnung zu vermieten
    Von Flutsch im Forum Schwesterinseln
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 27.02.2008, 12:56

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •