Empadronamiento hat keinerlei Auswirkungen auf den steuerlichen Status, bringt aber z. B. das Recht zur Teilnahme an kommunalen Wahlen sowie an verschiedenen Fortbildungsmöglichkeiten mit sich und bedeutet finanzielle Zuschüsse für die Gemeinde, in der man sich gemeldet hat. Die "Residencia" im klassischen Sinne gibt es schon seit einigen Jahren nicht mehr, ich meinte damit die Registrierung im Ausländerregister der Policia Nacional. Das entspricht dem verwaltungstechnischen Wohnsitz, aber nicht zwingend dem steuerlichen - und hier sind die besagten 183 Tage relevant (nicht 3 Monate, sorry).

Es ist aber möglich z.B. den verwaltungstechnischen Wohnsitz im Spanien zu haben, nicht aber den steuerlichen Wohnsitz. Bei Letzterem kommt es nicht allein auf die 183 Tage an, sondern auf den realen Lebensmittelpunkt (wo wohnt der Ehepartner, wo gehen die Kinder zur Schule, etc.). Es ist also möglich, dass man auch länger als 183 Tage im Jahr in Spanien ist, das Welteinkommen aber dennoch in Deutschland versteuert wird. Allerdings entbindet das nicht davon, dass Tätigkeiten in Spanien (auch Homeoffice für eine Firma in Deutschland) für die entsprechenden Zeiträume in Spanien zu versteuern sind. Hier gibt es aber einige Grauzonen. Eine Doppelbesteuerung soll aber entsprechend der oben genannten Regel vermieden werden, das Doppelbesteuerungsabkommen hat also Vorrang vor kollidierenden allgemeinen nationalen Gesetzen.