Zufällig kam heute folgender Artikel raus aus dem ich kurz beschrieben folgendes entnehme: Die Generalstaatsanwaltschaft hat am 7. September bekannt gegeben, dass sie den Staatsanwälten Anweisungen gegeben hat, wie sie sich in den Verfahren verhalten sollen damit den betroffenen Eigentümern oder Mietern die Wohnung schnellstmöglich zurückgegeben wird, während das Verfahren bei Gericht geführt wird.
Es klingt für mich so, dass beabsichtigt ist, dass man nicht auf den Ausgang des Verfahrens warten muss sondern die Staatsanwälte könnten die Rückgabe beantragen ab dem Moment der 1. Nachricht durch die Polizei bis zum Ende des Gerichtsverfahrens.

https://www.elmundo.es/espana/2020/0...6558b467b.html