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Nun meine Frage, kann das Finanzamt noch im nachhinein prüfen und muss ich mit Nachzahlungen rechnen?
Meines Wissens beträgt die Verjährungsfrist der spanischen Einkommensteuer 4 Jahre. Wenn sich das Finanzamt bis dorthin nicht gemeldet hat, ist alles klar.
Die Verjährungsfrist beginnt meines Wissens in diesem Fall ab dem letztmöglichen Tag an dem man die Erklärung hätte fristgerecht abgeben können, das ist meines Wissens der 30. Juni 2019 für das Steuerjahr 2018.
Es gibt einige Dinge die passieren können wodurch die Verjährung unterbrochen wird und die 4 Jahre erneut zu laufen beginnen. Eine der Gründe ist z.B. wenn das Finanzamt, mit deiner formellen Kenntnis, Aktionen startet um damit die Anerkennung, Regularisierung, Überprüfung, Inspección, etc. der Steuerschuld vorzunehmen.