@Reisebär,
Ich würde aber trotzdem mal einem EURES Berater kontaktieren
die haben doch mehr Überblick über die gesetzlichen Reglungen
die in der EU Anwendung finden müssen.

Die Krankenversicherungsfachkräfte sind oftmals mir komplizierten Versicherungsfragen aus der EU überfordert dafür gibt es den EURES Berater
der erklärt auch der KV die Gesetzeslage die in dem speziellen Fall anzuwenden ist.

Warscheinlich hat die gesetzliche Krankenkasse in D
deine Frau jetzt als" freiwilliger
sonstiger Versicherter" versichert.

Warscheinlich muß deine Frau jetzt als Rentner den vollen Beitragsatz
für "freiwillig Versicherte" bei ihrer KV bezahlen.

Der Beitrag zur KV der Rentner ist aber viel günstiger gerade bei
kleinen Renten ist das ein geldwerter Vorteil.

Jede gesetzliche Krankenkasse hat einen Beirat da kann man auch solche Sachen
klären lassen ohne das erstmal Kosten auflaufen.
Widerspruch gegen den Bescheid würde ich auch erstmal einlegen
ich würde denen auch mitteilen das man sich an den EURES Berater wenden
wird um die Sache zu klären.

Manchmal hilft schon die Androhung das man sich Hilfe von übergeordneten
Stellen beschafft um die Sache ins rollen zu bringen.

Habt ihr mit deutschen Krankenversicherung eine Möglichkeit
rechtsverbindlich zu kommunizieren z.b durch ein persönliches
elektronisches Postfach?
Das bieten die meisten deutschen Krankenkassen mittlerweile an.
Dann wird vieles einfacher mit denen rechtsverbindlich aus der Ferne zu kommunizieren.
Das hat den Vorteil das sich Verwaltungsprozesse und Anfragen sich erheblich vereinfachen lassen
ohne den nervenden langen Postweg.

So ist es auch möglich die eletronischen Schreiben und
Bescheide gleich zum Eures Berater
weiterzuschicken....

Mfg Andreas