@felin,
es passt nicht ganz so in den Beitrag aber ich halte diese Info
für doch wichtig für die "atlantischen Inselbewohner"
es könnte sein das doch der
eine oder andere davon profitiert.

Seit dem 01.08.2017 hat sich in D was in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) geändert:

https://www.tk.de/techniker/service/...entner-2004872
https://www.bundesgesundheitsministe...-regelung.html

So werden auch Kindererziehungszeiten nun besser in D angerechnet das entschärft die 9/10 Reglung bei der Vorversicherung in der KV
im Zuge zur KVdR.
Es ist jetzt unter Umständen auch der noch der Wechsel des Versicherten aus der PKV (Private Krankenkasse) zur GKV
d.h in die KVdR bei Renteneintritt möglich! (Das spart erheblich Beiträge in Rentenalter!)

Wenn man in der PKV war ist die ehemalige gesetzliche Krankenkasse zuständig wo man mal versichert war
den Antrag zu prüfen.

Man muss aber wenn man von der Neureglung
profitieren möchte selber einen Überprüfungsantrag
auf Zugang zur KVdR bei der eigenen gesetzlichen Krankenkasse stellen automatisch passiert nichts.
Wichtig nicht abwimmeln lassen bei der
Antragstellung dei der KV unbedingt auf einen schriflichen Bescheid bestehen!

Ich würde jedem empfehlen möglichst frühzeitig
vor Renteneintritt einen Rentenberatungstermin beim Rentenversicherungsträger
in D in Anspruch zu nehmen dort lassen sich im Gespräch alle Fragen rund um die Rente und um gesetzliche
Krankenkasse erörtern.

Sehr wichtig ist es auch den Rentenversicherungsverlauf
im Rahmen einer "Kontenklärung" genau zu prüfen
oftmals so meine Erfahrung aus meinem Umkreis sind Versicherungszeiten
eventuell fehlerhaft übermittelt worden.
Diese Fehlzeiten
gilt es zu berichtigen mit
stichhaltigen eigenen Unterlagen z.b mit Unterlagen vom Finanzamt,Arbeitsverträgen usw...

Oft fehlen Versicherungszeiten von Ausbildungen,Umschulungen,Weiterbildungen
und auch einige "Massnahmen" der Arbeitsagentur (Jobcenter!) sind
oftmals nicht vermerkt.
Sollte eine "Massnahme" aus ESF Mitteln (Europäischer Sozialfond) finanziert
worden sein müssen Rentenbeiträge angerechnet werden für diese Zeiten.

Sollte man Versicherungszeiten
aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
aus dem EU Ausland haben unbedingt
prüfen ob diese Zeiten auch der deutschen Renteversicherung gemeldet wurden.
Das passiert auch meistens nicht automatisch da muß mann sich
selber darum kümmern das die Zeiten angerechnet werden.

Alles was mit sozialversicherungstechnischen Fragen und
um leben,arbeiten,Rentenbezug im EU Ausland zu tun hat
lässt sich beim EURES Berater kostenlos abklären:
https://ec.europa.eu/eures/public/de/homepage

Mfg Andreas