Aufgrund deines Links habe ich auch mal gegoogelt.
Habe da auch etwas gefunden.
Auf dem Paket muss zumindest die Zollinhaltserklärung CN22 sein.
Hier mal ein Bild davon: https://www.dhl.de/content/dam/dhlde...erung-cn22.pdf
Ob das nun wirklich die Rechnung ersetzt, weil der Versender ja mit seiner Unterschrift die Richtigkeit bestätigen muss, weiß ich leider nicht.
Und den Zoll anschreiben, macht zumindest per Mail keinen Sinn. Haben ich in anderen Angelegenheiten schon mehrfach getan und nie eine Antwort erhalten.
Ob die Erklärung CN22 oder CN23 verwendet werden muss, hängt vom Warenwert ab.
Zum Glück habe ich aber auch noch Leute in Deutschland, so dass ich dann auch über Dritte bestellen kann.
Die hätten dann auch halr nach 2-3 Tagen eine Rechnung von Amazon und Co.