Moin.
Hier ist mal das spanische Tierschutzgesetz, da habe ich von einer Anmeldepflicht auf die Schnelle nichts gefunden
https://www.boe.es/buscar/pdf/2017/B...onsolidado.pdf
Aber Dafür hier im kanarischen Tierschutzgesetz Artikel 11
http://www.gobiernodecanarias.org/boc/1991/062/001.html
Demnach muss ein Haustier Spätestens 3 Monate nach seiner Geburt oder einen Monat nach seinem Erwerb beim Ayuntamiento angemeldet werden.