Anfrage an das Konsulat in Las Palmas de Gran Canaria - Oktober 2015
Vorgang sollte also noch aktuell sein!

Es gibt viel Unterschiedliches zum deutschen befristeten Führerschein von Residenten in Spanien im Internet zu lesen. Nur ist mir daraus nicht unmissverständlich klar geworden, wann, wie, was - es wird einfach noch zu viel mit den "grauen und rosafarbenen", also den unbefristeten Führerscheinreglungen vermischt interpretiert.
Laut „Merkblatt zum deutschen Führerschein in Spanien“ Stand 12/2014 bzw. 01/2015
(http://www.spanien.diplo.de/contentb...hrerschein.pdf //
http://www.spanien.diplo.de/contentb...rerlaubnis.pdf )
müssen Deutsche Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 mit einer befristeten Gültigkeitsdauer ausgestellt wurden, nicht bei den zuständigen spanischen Straßenverkehrsbehörden registriert
werden und sind erst nach Ablauf der Gültigkeitsdauer in einen spanischen Führerschein umzutauschen.

Somit erscheint auch der ansonsten geforderte (lustige und teure) Gesundheitstest vermutlich erst mit Umtausch erforderlich?
Der Gesundheitstest wird nur im Zusammenhang für die Inhaber von EU-Führerscheinen ohne befristete Gültigkeitsdauer (die seit Inkrafttreten der EU - Richtlinie ihren Wohnsitz seit mehr als 2 Jahren in Spanien haben, in Bezug auf Gültigkeitsdauer und Eignungstest den spanischen Rechtsvorschriften) erwähnt.

Mein Beispiel:
Alter 65, Resident seit 06/2015, deutscher Führerschein mit Eintrag AM / A1 / A2 / A / B / C1 / BE / C1E / L befristet (15Jahre) gültig noch bis 05/2029
Es ist beabsichtigt, NUR Fahrzeuge der Klassen A und B auf spanischen Straßen zu bewegen – was ist hierzu erforderlich im Hinblick auf die Klassen C1 und C1E – kann oder muss ich diese Einträge löschen lassen?

Ist weder noch erforderlich?

Eine Anordnung, wie die spanische Polizei bei Kontrollen europäischer Führerscheine bis Januar 2016 agieren soll, habe ich hier
http://www.policias-cop.es/media/kun...in15-S-136.pdf
gefunden. Leider ist mein „Spanisch“ noch nicht soweit, dass ich inhaltlich folgen kann.

Ich bitte daher um Mitteilung, wie zu verfahren ist, um nicht aus Unkenntnis gegen bestehendes Recht oder gültige Auflagen zu verstoßen.
Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen



ANTWORT:

Sehr geehrter Herr .........,

ich darf Ihre Anfrage wie folgt beantworten.

Zur Anordnung bei Polizeikontrollen:


zusammengefasst steht dort:

EU-FÜ müssen umgetauscht werden wenn unbefristet oder mehr als 15 Jahre gültig für die Gruppe 1 bzw. 5 Jahre für die Gruppe 2
- Wenn am 19.1.2013 oder vorher Wohnsitz in Spanien muss FÜ ab 19.1.2015 umgetauscht werden
- Wenn nach dem 19.1.2013 Wohnsitz in Spanien muss nach 2 Jahren ab Wohnsitz umgetauscht werden.
Es wird eine Übergangsfrist eingeräumt damit die Bürger sich informieren können. Vor dem 1.1.2016 sollen keine Anzeigen erstattet werden.
Generell gilt: Jeder EU-FÜ ist gültig um in Spanien zu fahren.
Bei einer Kontrolle wird zuerst auf die Gültigkeit geachtet und geprüft ob der FÜ verfallen ist oder ob der FÜ eine unbefristete Gültigkeit oder über 15 (bzw. 5) Jahre hat.
Es wird jedoch keine Anzeige erstattet sondern lediglich ein Informationsblatt ausgefüllt.
Wenn der Fahrer nach 6 Monaten oder spätestens nach dem 1.1.2016 erneut angehalten wird kommt es zur Anzeige mit einer Strafe von 200,-€


Den Führerschein brauchen Sie wegen den Fahrzeugklassen C1 und C1E nicht umschreiben zu lassen. Probleme gäbe es nur, wenn Sie entsprechende Fahrzeuge fahren würden und hätten hierfür nicht die erforderliche Gesundheitsuntersuchung.


Ich hoffe Ihnen mit dieser Auskunft gedient zu haben.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag