Auch auf GC ist es nicht möglich, jemandem die Wohnung plötzlich ohne Fristen zu kündigen nur weil die betreffende Wohnung verkauft wird. Weder der alte noch ggf. neue Eigentümer hat eine rechtliche Handhabe dafür. Es müssen gesetzliche Kündigungsfristen eingehalten werden oder eine Einigung ( zB Abfindung, alternative Wohnung, Umzugshilfe etc) mit dem Mieter erzielt werden. Der Mieterschutz besteht in Spanien vergleichbar mit Deutschland. Selbst wenn der junge Mann ohne Mietvertrag in der Wohnung gewohnt hat und die jahrelangen Mietzahlungen nachweisen kann hat er vollen Mieterschutz.