Holl ein Gast, nun weiss ich, worauf Du hinauswillst. Ja die seinerzeitige Frage wurde nicht beantwortet, da es sich hier ganz augenscheinlich um eine rechtlichen Inhalts handelt. Ohne rechtliche Verantwortung und Garantie ist das Thema Erbschaftsteuer derzeit für die Canaren entsprechend der (gedachten oder gewollten) Auswirkung für mich klar und abschließend behandelt. Ergebnis bisher: bis auf 1 % Erbschaftsteuerbefreiung, quasi 0, genau wie bei den Spanieren auch (nochmals ohne jede Rechtsverbindlichkeit!). Ich selbst habe das "Problem" mit unseren Töchtern anders gelöst.