Ich möchte der Vollständigkeit halber nur die zollrechtliche Betrachtung bei der Rückkehr nach Deutschland ergänzen. Wenn man wertvolle Gegenstände in zollrechtliche nicht-EU-Bereiche ausführt, empfiehlt sich immer eine Nämlichkeitsbescheinigung vor der Ausreise aus Deutschland zu erlangen.

Siehe auch hier:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen...aren_node.html