Zitat Zitat von 30° Beitrag anzeigen
Hintergrund ist, dass nunmehr grundsätzlich das Recht desjenigen Staates zur Anwendung kommt, in dem der Erblasser zuletzt gelebt hat.
So sieht es aus.

Und mein Eingangssatz war:
Zitat Zitat von felin Beitrag anzeigen
Den hier lebenden Residenten empfehle ich unbedingt ein nach spanischem Recht gültiges Testament zu verfassen und durch einen Notar beim "Registro Civil" registrieren zu lassen.
Im Todesfall erspart Ihr den Hinterbliebenden damit einen horrenden Aufwand an Behördengängen und evtl. auch ganz böse Überraschungen.
Du kannst mir glauben, der / die Hinterbliebene hat in dieser Situation mit ganz anderen Problemen fertig zu werden, da wäre ein hiesiges Testament vorher zu machen ein Kinderspiel gegen.