Zitat Zitat von TC 490 Beitrag anzeigen
Laut diesem Artikel https://www.abogadosyherencias.com/i...-y-donaciones/

"Deberás presentar el impuesto en la Comunidad Autónoma donde haya tenido el fallecido su última residencia habitual."

muss die Erbschaftssteuer in jener Comunidad Autónoma präsentiert und ergo gezahlt werden wo der Verstorbene seinen letzten normalen Wohnsitz in Spanien hatte.
Hallo TC490,
ich noch mal, es ist zum Verrücktwerden, nachdem mir die Asesoría bestätigte, dass ich hier auf GC versteuern muss, weil das Haus hier ist, heißt es nach der Erbschaftsannahme plötzlich wieder, nee, ich muss in Sevilla versteuern. Nur leider ist dazwischen ein Unterschied von ca. 25.000€.

Du hast ja oben (was ich zitiert habe) geschrieben, dass dort versteuert wird, wo die Verstorbene lebte. Gilt das auch explizit für Häuser, die hier auf GC sind? Weißt du das?
Denn ich meine mich zu erinnern, dass zwar sonst alles dort versteuert wird, wo die Verstorbene lebte, aber das es wohl eine Ausnahme gäbe, wenn ein Haus woanders ist.

Vielleicht weißt du das ja. Ansonsten werde ich einen Termin beim Finanzamt machen und hoffe, dass sie so reden, dass ich ihnen folgen kann, ergo, sie verstehe. :-)