Hallo felin!

Genau deswegen sollte man sich anwaltlich beraten lassen. Zum Thema "Aushebeln" habe ich den einschlägigen Artikel zitiert. Näheres dazu: http://www.europarl.europa.eu/RegDat...)510003_DE.pdf

Hintergrund ist, dass nunmehr grundsätzlich das Recht desjenigen Staates zur Anwendung kommt, in dem der Erblasser zuletzt gelebt hat.