Die Frage zielt auf das öffentliche Baurecht. Also, was muss bei einer Behörde behandelt werden.
Grundsätzlich sind alle wertsteigernden Arbeiten an einer Immobilie in Spanien anzuzeigen (da das auch deren Steuerwert erhöht). In der Praxis interessiert ein Toldo die Behörde nicht.

Das spanische Wohnungseigentumsgesetz ist dagegen die privarechtliche Regelung zwischen den Eigentümern der Gemeinschaft. Also, was erlaubt diese Gemeinschaft dem Einzelnen und was kann sie verbieten, bzw. für was ist sie in diesem Rahmen überhaupt zuständig.

Dazu sagt Art. 4 Abs. 1 (= Art. 7 der neuen Fassung) zusammengefasst folgendes:
"Der Eigentümer kann architektonische Elemente verändern, sofern der äußere Zustand nicht beeinträchtigt wird und andere Eigentümer nicht eingeschränkt werden".

Wenn die Satzung der Eigentümergemeinschaft nicht eine einheitliche Gestaltung der Toldos vorschreibt, also keine Probleme.

Tipp: Einfach mal schauen, wie die anderen Terrassen gestaltet sind, und dann ohne die Gemeinschaft zufragen, den Toldo anbringen lassen. Jede Eigentümergemeinschaft würde sich hüten, wegen einer derartigen Angelegenheit tätig zu werden.