Wenn sich Dein Haus in einer touristischen Anlage befindet, dann kannst Du es natürlich der zuständigen Vermietgesellschaft in die Vermietung geben. Jede Anlage muß eine solche Gesellschaft haben, die für die Vermietung der Wohnungen von privaten Eigentümern zuständig ist.
Wenn Dein Haus nicht in einer Anlage ist, ist es schwierig.