Leider ist es nicht ganz so einfach, das Formular EX. 15 muss schon vollständig und korrekt ausgefüllt sein. Für unsere minderjährige Tochter fehlte, obgleich das wohl so nirgendwo steht, die Geburts- und Abstammungsurkunde zum Nachweis, dass wir die anmeldenden Eltern sind, die alleinige Unterschrift der 16-jährigen reichte nicht. Dies wurde uns mehrfach auf spanisch, zuletzt recht unwillig wohl erklärt. Erst ein Uniformierter, der zufällig vorbeischaute, war so freundlich, den lauter werdenen Redeschwall ins Englische zu übersetzen und so wussten wir wenigstens, dass wir leider vergebens da waren und haben einen neuen Anlauf beim nächsten Inselbesuch unternommen.
Lange Rede kurzer Sinn; es erspart Zeit und Nerven wenigstens jemanden anzusprechen, der etwas dolmetschen kann. Beispielsweise wird in der monatlich erscheinenden kostenlosen deutschsprachigen Boulevard-Gran-Canaria m.W. ein solcher Service für kleines Geld angeboten.