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Thema: Rückwanderung nach Deutschland

  1. #1
    Insider
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    Rückwanderung nach Deutschland

    Hallo zusammen,

    ein Bekannter (Deutscher) von uns, der rund 15 Jahre auf den Kanaren gelebt und gearbeitet hat (soz.-versicherungspflichtig) plant nun dieses Jahr wieder nach Deutschland zu ziehen.

    Daher meine Frage:
    - Was benötigt er alles für Unterlagen vom spanischen Staat?
    - Hat jemand Tipps / Erfahrung bezüglich der Rückwanderung?
    - Welche Dokumente benötigt er von der spanischen Sozialversicherung, damit seine offizielle Arbeitszeit auf den Kanaren ggf. in Deutschland anerkannt wird.?


    Vielen Dank Euch

  2. #2
    Insider
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    3.605
    Hallo,
    Da ich im persönlichen Umfeld schon mal einen solchen Fall bearbeitet habe würde ich
    bei einem EURES Berater genau nachfragen wie die Unterlagen sogenannte E Nummern Formulare heissen.
    https://ec.europa.eu/eures/public/de/homepage
    https://ec.europa.eu/eures/public/de/contact

    Der sogen.Vida Laboral über sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im EU Ausland ist sehr wichtig.
    Den gibts bei der spanischen Securidat de Social der Gemeinde.
    Sämtliche Papiere über steuerliche Dinge,Arbeitsverträge,spanische Sozialversicherung,Kontoauszüge
    unbedingt aufheben nichts wegwerfen alles mitnehmen und aufheben!

    Der erste Weg in Deutschland führt zum Bürgeramt wegen der Anmeldung wenn möglich den
    alten Personalausweiss,EC Karte und Biometrische Passbilder mitbringen und eine Meldeadresse
    (->z.b über Freunde und Verwandte,Achtung ev.erf.Vermieterbescheinigung!)

    Danach sofort zur
    ehemaligen gesetzlichen Krankenkasse die muß eine sognannte Mitgliedsbescheinigung und
    eine provisorische Krankenkassenkarte ausstellen.

    Damit gehts sofort zum Arbeitsamt einen ALG 1 Antrag stellen und notfalls falls das ALG 1 zu gering ausfällt <unter 800€
    sofort und zeitgleich beim Jobcenter einen Antrag auf ALG 2 stellen.
    ->Wichtig!!
    Die Krankenkasse von der Antragstellung ALG 1 und / oder ALG 2 unterrichten d.h
    ->Schreiben vom Arbeitsamt/Jobcenter vorbeibringen.
    Da gehts um die Beitragsübernahme der Krankenversicherung ->Plichtversichreung in D seit 2007

    Zusätzlich könnte notwendig sein beim Finanzamt der Gemeinde eine persönliche Steuernummer zu beantragen.

    Krankenkassennummer,Steuernummer und Sozialversicheungsnummer ist für die Arbeitsaufnahme in D notwendig.

    Das Theater mit dem Arbeitsamt / Jobcenter braucht man nur wenn man nicht sofort eine sozialversicherungspflichtige
    Arbeit aufnimmt.

    ---

    Die Unterlagen aus Spanien sind äußerst wichtig denn die alemanische Arbeitsagentur braucht die Sachen unbedingt.
    Ohne die ausgefüllten E-Zettel über die Vorversicherungszeiten aus dem EU Ausland ergibt sich kein ALG1 Anspruch
    und man
    landet sofort direkt in ALG 2 = d.h Zeitarbeit und man wird u.u gepiesackt mit sogen.Maßnahmen....!!
    Wichtig ist es Vorfeld schon mal Kontakt zu potentiellen Arbeitgebern,der ehemaligen gesetzlichen Krankenkasse
    und dem Arbeitsamt in Deutschland aufzunehmen das geht auch aus dem EU-Ausland.

    In Deutschland unbedingt die Rentenanwartschaften aus dem EU Ausland bei der deutschen Rentenversicherung
    zeitnah nachtragen lassen.
    ->Sowas gerät in Vergessenheit und in einigen Jahren fehlt das Geld bei der Rente!
    Dazu gibts die Kontenklärung und die Rentenberatung der Deutschen Rentenversicherung.

    Wichtig ist auch schon mal einen Lebenslauf mit den Stadtionen der letzten Jahre zu verfassen.
    Da machen sich vielleicht Arbeitszeugnisse der ausländischen Arbeitgeber ganz gut.
    Vielleicht kann man noch einige Arbeitszeugnisse besorgen solange man noch vor Ort ist.

    Mfg Andreas

  3. #3
    Insider Avatar von Stephan1
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    425
    "Zusätzlich könnte notwendig sein beim Finanzamt der Gemeinde eine persönliche Steuernummer zu beantragen."

    Die bekommt man nach der Anmeldung in D. automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern zugesandt.

  4. #4
    Insider
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    Ich musste erstmal alte Dateien von Festplatten längst verblichener Rechner durchschauen....und habe was dazu gefunden!

    Hier ist ein Flyer der Arbeitsagentur zum Thema passend zu finden:
    http://www.arbeitsagentur.de/zentral...ftigung-EU.pdf

    Hier ist der notwendige E_301 neue Bezeichnung "U1" Zettel zu finden:
    http://www.eu-info.de/static/common/...ular_E_301.pdf
    Info:
    http://www.eu-info.de/sozialversiche...e-300er/e-301/
    Genau der Zettel in spanisch muß vom SEPE dem spanischen Arbeitsamt ausgefüllt werden.
    Dieser E_301 Vordruck wird in Deutschland gebraucht um seine Anwartschaften auf Arbeitslosengeld ALG1 nachzuweisen!
    Die Arbeitsagentur kann den E_301 Zettel auch auf dem Amtswege aus Spanien von der SEPE anfordern das dauert ewig!
    In dem Fall den ich damals durchgefochten habe ist die "Amtshilfe" im Sande der Bürokratie verlaufen.
    Nach 9 Monaten abwarten und des nachfragens bei der Arbeitsagentur war der E_301 noch immer nicht eingetrudelt...
    ALG1 Ansprüche konnten so nicht nachgewiesen werden -> ALG2 wurde aber gezahlt.

    Hier ist auch noch was auf spanisch zu finden:
    http://www.citapreviainem.es/formulario-u1-e301/

    Die Arbeitsagentur hat eine ZAV Abteilung die kümmern sich auch um Rückwanderer da kann man auch mal anrufen:
    https://www.arbeitsagentur.de/web/co...54598bodyText2

    @AndreLev,
    falls der Bekannte schon einmal Leistungen der spanischen SEPE bezogen hat auch diese Unterlagen inkl.der "richtigen Abmeldung im spanischen System"
    sind wichtig unbedingt
    auch mitbringen zur Arbeitsagentur.
    So ausgerüstet ist der Anfang in Deutschland erheblich einfacher.
    Die internationale Bürokratie will beschäftigt werden.

    Mfg Andreas

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