Ich musste erstmal alte Dateien von Festplatten längst verblichener Rechner durchschauen....und habe was dazu gefunden!

Hier ist ein Flyer der Arbeitsagentur zum Thema passend zu finden:
http://www.arbeitsagentur.de/zentral...ftigung-EU.pdf

Hier ist der notwendige E_301 neue Bezeichnung "U1" Zettel zu finden:
http://www.eu-info.de/static/common/...ular_E_301.pdf
Info:
http://www.eu-info.de/sozialversiche...e-300er/e-301/
Genau der Zettel in spanisch muß vom SEPE dem spanischen Arbeitsamt ausgefüllt werden.
Dieser E_301 Vordruck wird in Deutschland gebraucht um seine Anwartschaften auf Arbeitslosengeld ALG1 nachzuweisen!
Die Arbeitsagentur kann den E_301 Zettel auch auf dem Amtswege aus Spanien von der SEPE anfordern das dauert ewig!
In dem Fall den ich damals durchgefochten habe ist die "Amtshilfe" im Sande der Bürokratie verlaufen.
Nach 9 Monaten abwarten und des nachfragens bei der Arbeitsagentur war der E_301 noch immer nicht eingetrudelt...
ALG1 Ansprüche konnten so nicht nachgewiesen werden -> ALG2 wurde aber gezahlt.

Hier ist auch noch was auf spanisch zu finden:
http://www.citapreviainem.es/formulario-u1-e301/

Die Arbeitsagentur hat eine ZAV Abteilung die kümmern sich auch um Rückwanderer da kann man auch mal anrufen:
https://www.arbeitsagentur.de/web/co...54598bodyText2

@AndreLev,
falls der Bekannte schon einmal Leistungen der spanischen SEPE bezogen hat auch diese Unterlagen inkl.der "richtigen Abmeldung im spanischen System"
sind wichtig unbedingt
auch mitbringen zur Arbeitsagentur.
So ausgerüstet ist der Anfang in Deutschland erheblich einfacher.
Die internationale Bürokratie will beschäftigt werden.

Mfg Andreas