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Thema: IGIC-Quartalserklärungen selber machen - Wie?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Beitrag IGIC-Quartalserklärungen selber machen - Wie?

    Hallo zusammen,

    ich bin neu im Forum und brauche Hilfe in Sachen IGIC...

    Seit einiger Zeit bin ich Eigentümerin einer Ferienwohnung in Playa del Ingles.
    Die Wohnung wurde renoviert und ist auf zehn Jahre an einen Veranstalter vermietet.
    Ich erhalte monatlich folgende Zahlung vom Pächter:
    Pacht
    ./. IRPF
    + IGIC (kanarische Umsatzsteuer)

    Mir wurde gesagt, dass ich quartalsweise IGIC-Erklärungen abgeben muss. Das lasse ich bisher von einem Steuerberater in LP machen. Das ist allerdings ein teurer Spaß und steht in keinem Verhältnis zu meinen Einnahmen.

    Ist es überhaupt richtig, dass die Erklärungen quartalsweise abgegeben werden müssen? Reicht nicht eventuell eine Jahreserklärung?

    Kann ich die IGIC-Erklärungen auch selbst machen und von Deutschland aus abgeben? Hat da jemand Erfahrungen und kann mir sagen, wo ich die Formulare bekomme, wo ich die einreiche und ob ich von einem deutschen Konto aus die geschuldete IGIC überweisen kann?
    Oder brauche ich eventuell ein Konto auf Gran Canaria?

    Hat da jemand Erfahrungen?

    Für sachdienliche Hinweise wäre ich total dankbar!

    Viele Grüße und vielen Dank

    Alexandra

  2. #2
    Insider
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    Vorab! Was ich hier schreibe ist keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Meinung die nur Hinweise für einen evtl. Besuch bei einem Spezialisten geben sollen.

    Ja die IGIC Erklärungen (vermutlich mit dem Modell 420) müssen quartalsmässig abgegeben werden.
    Ausserdem muss dann aber auch noch eine Jahreszusammenfassung (Modell 425) zusammen mit der 4. und letzten Quartalserklärung (Mod. 420) abgegeben werden. Ausserdem kann es sein, je nachdem ob der Umsatz mit dieser Firma ca. 3005 Euro im Jahr übersteigt, dass du 1xjährlich noch ein weiteres Modell (Mod. 415) abzugeben hättest.

    Weiterhin wärst du verpflichtet an die Firma de dir Miete bezahlt Rechnungen zu stellen. Es kann sein, dass dies dein Steuerberater mit macht oder evtl. die Firma die an dich vermietet. Dennoch ist es deine Pflicht die auszustellen und eine Kopie davon aufzubewahren.

    Und dann gäbe es noch das Thema Buchhaltung. Du müsstest mindestens ein Einnahmen- und Ausgabenbuch führen. Ich vermute auch das wird der Steuerberater machen.

    Ob du als Steuerausländer verpflichtet bist einen Steuervertreter in Spanien zu haben wäre auch noch zu klären. Ich nehme an, dass dies dein Steuerberater jetzt schon mitmacht wenn es Pflicht wäre.

    Diese Hinweise sollen dir nur aufzeigen, dass du es dir evtl. zu einfach vorstellst, indem du meinst es wäre „nur“ auf 4x Mod. 420 im Jahr zu achten.

    Ich könnte dir den link zum runterladen des Programms geben mit dem du dir die 4 offiziellen Quartalsmodelle 420 ausfüllen und ausdrucken kannst, jedoch ist es meines Wissens so, dass das Konto von dem abgebucht wird eines sein muss, bei dem die Bank ein Abkommen mit dem kanarischen Finanzamt hat. Die meisten spanischen Banken haben das, bei ausländischen Banken kann ich mir das nicht vorstellen.

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Hallo TC 490!

    Vielen Dank für deine Antwort.

    Deine Ausführungen haben mir klar gemacht, dass ich mir auf jedem Fall einen anderen Steuerberater suchen werde. Direkt nachdem ich die Ferienwohnung gekauft hatte, wurde mir der Kontakt zu meinem jetzigen Steuerberater vermittelt.

    In diesen Berater habe ich mittlerweile das Vertrauen verloren. Das Thema "Rechnungen" z. B. hat er nie angesprochen. Besten Dank für diesen Hinweis!!!

    Vielen Dank nochmal!

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