Vorab! Was ich hier schreibe ist keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Meinung die nur Hinweise für einen evtl. Besuch bei einem Spezialisten geben sollen.

Ja die IGIC Erklärungen (vermutlich mit dem Modell 420) müssen quartalsmässig abgegeben werden.
Ausserdem muss dann aber auch noch eine Jahreszusammenfassung (Modell 425) zusammen mit der 4. und letzten Quartalserklärung (Mod. 420) abgegeben werden. Ausserdem kann es sein, je nachdem ob der Umsatz mit dieser Firma ca. 3005 Euro im Jahr übersteigt, dass du 1xjährlich noch ein weiteres Modell (Mod. 415) abzugeben hättest.

Weiterhin wärst du verpflichtet an die Firma de dir Miete bezahlt Rechnungen zu stellen. Es kann sein, dass dies dein Steuerberater mit macht oder evtl. die Firma die an dich vermietet. Dennoch ist es deine Pflicht die auszustellen und eine Kopie davon aufzubewahren.

Und dann gäbe es noch das Thema Buchhaltung. Du müsstest mindestens ein Einnahmen- und Ausgabenbuch führen. Ich vermute auch das wird der Steuerberater machen.

Ob du als Steuerausländer verpflichtet bist einen Steuervertreter in Spanien zu haben wäre auch noch zu klären. Ich nehme an, dass dies dein Steuerberater jetzt schon mitmacht wenn es Pflicht wäre.

Diese Hinweise sollen dir nur aufzeigen, dass du es dir evtl. zu einfach vorstellst, indem du meinst es wäre „nur“ auf 4x Mod. 420 im Jahr zu achten.

Ich könnte dir den link zum runterladen des Programms geben mit dem du dir die 4 offiziellen Quartalsmodelle 420 ausfüllen und ausdrucken kannst, jedoch ist es meines Wissens so, dass das Konto von dem abgebucht wird eines sein muss, bei dem die Bank ein Abkommen mit dem kanarischen Finanzamt hat. Die meisten spanischen Banken haben das, bei ausländischen Banken kann ich mir das nicht vorstellen.