Ich verstehe die Frage nicht ganz.
So lange Du Deinen Hauptwohnsitz in AT hast, sollte das Kfz dort auch zugelassen sein.
Das hat ja keine Auswirkungen wie lange man im Ausland mit seinem Kennzeichen fahren darf.
Ich kenne die Situation hier nur umgekehrt. Die Finanzpolizei überprüft sehr wohl ob Personen die ihren WS in AT haben noch mit ausländischen Kennzeichen fahren. Betrifft vor allem die Kfz-Steuern!