Das Finanzamt verschickt in den letzten Tagen Informationsschreiben (vermutlich nur an nicht Spanier) um sie zu informieren, dass jene Personen die Renten aus dem Ausland erhalten und diese in Spanien hätten versteuern müssen eine einmalige Möglichkeit haben ihre Steuersituation zu bereinigen ohne Aufschläge und Verzugszinsen dafür zahlen zu müssen. Diese einmalige Möglichkeit kann bis 30. Juni 2015 genutzt werden.

Ausserdem haben jene Personen deren Lage bereits freiwillig oder durch das Finanzamt rechtskräftig geklärt wurde (mit Strafen, Zuschlägen und Verzugszinsen) die Möglichkeit bis zum 30. Juni 2015 einen Antrag auf Vergebung der Strafe stellen.

Wenn ich es richtig verstehe werden im Falle von laufenden Verfahren Strafen, Zuschläge und Verzugszinsen automatisch vergeben.

Wer also meint er könnte evtl. bereits in der Vergangenheit wegen seiner ausländischen Rente in Spanien steuerpflichtig gewesen sein, jedoch bisher dafür keine Steuererklärung gemacht hat, der könnte sich mit einem Steuerberater in Verbindung setzen um diese einmalige Möglichkeit zu nutzen und mit einem blauen Auge davon zu kommen, soll heissen zahlen der reinen Steuerschuld ohne Strafe, Zuschlägen oder Verzugszinsen.

Wer den genauen Gesetzestext nachlesen will der kann dies hier tun ab Seite 72 dieses pdf-Dokuments: http://www.boe.es/boe/dias/2014/11/2...2014-12327.pdf


Hier weiterführende Informationen und Vordrucke direkt von der Webseite des spanischen Finanzamts: http://www.agenciatributaria.es/AEAT...ras_IRPF.shtml