Achtung! Folgendes ist nur meine persönliche Meinung, sie muss nicht richtig oder vollständig sein, sie soll nur als Anhaltspunkt dienen und stellt keine Rechtsberatung dar.

Soweit ich weiß sind solche Pausen nicht generell festgeschrieben.

Mein bisheriger Wissenstand ist wie folgt:
Es könnte sein, dass der Manteltarifvertrag des Gewerbes in dem die Firma deies Freundes arbeitet für Arbeitsplätze wie er einen hat, solche Pausen vorsieht.
Sofern nicht, sehe ich die Sache wie folgt:

Im Normalfall ist praktisch jedes Unternehmen verpflichtet eine externe Firma unter Vertrag zu haben die sich um den Arbeitsschutz und die regelmässigen Gesundheitschecks des Personals dieses Unternehmens kümmert. Wenn dieser konkrete Arbeitsplatz eine Gefährdung des Arbeiters darstellen könnte, muss für diesen Arbeitsplatz eine individuelle Studie angefertigt werden und in dieser Studie würde dann festgelegt werden welche Massnahmen zu ergreifen sind um Schaden von den Arbeitern die an solchen Arbeitsplätzen arbeiten zu verhindern und sofern sie nicht gänzlich zu verhindern sind, auf ein Minimum zu reduzieren.

Bzgl. dem Arbeitsplatz an Bildschirmen und PC´s gibt es hier eine Orientierung:
http://www.insht.es/InshtWeb/Conteni.../pantallas.pdf