Ich habe so einen ähnl. Fall gerade bei meinen Arbeitskollegen, der seinen Schein gerade für ein Jahr abgegeben hat, da er im wiederholten Fall zu viel Promille hat muss er mit Sicherheit auch zur MPU. du kannst ja deinen schein etwa 3 Monate vor ablauf der Strafe wieder beantragen, das Kreisverwaltungsreferat(KVR) legt dann fest, ob du zur MPU musst, das macht nicht das Gericht, da sollte man einen Vorbereitungskurs machen und wenn du die MPU nicht bestehst, Pech gehabt und das ganze Geld ist auch noch weg, Deshalb stand zur Diskussion, sich in Polen einen Wohnsitz anzumelden (1/2 Jahr) und da den Polnischen Schein zu machen. Man kann das im Internet alles bei diversen Anbietern machen und muss dann nur zur Prüfung und zur Wohnsitzanmeldung nach Polen fahren. Es kann dir auch in DE niemand schriftlich und auf Dauer bestätigen, auch die Polizei oder RA oder.... nicht, das der Schein gültig ist und bleibt. der Staat, in dem Fall DE, weist dir schon anhand der gezahlten Steuern und SV-Beiträge nach, die du ja zwangsweise in DE weiterzahlst, denn du arbeitest ja weiter in DE, das du niemals ein halbes Jahr dauerhaft im Ausland gewohnt hast und deshalb der Schein nicht gültig sein kann. Die EU und DE weiß doch selbst nicht, was Recht und Unrecht ist. Davon abgesehen: ob der Führerschein im Urlaub unbedingt preiswerter ist, bleibt abzuwarten. Was ist, wenn ich durch die Prüfung rassele und noch mal sonstwohin muss und und und. eine Deutschsprachige Fahrschule sollte es ja auch noch sein(als Urlauber)