Es handelt sich trotzdem nur um einen bedauerlichen Einzelfall wie er auch in anderen Ländern vorkommen kann und der keine Rückschlüsse auf eine generelle mangelnde Versorgung von Patienten infolge unzureichender Qualifikation oder Nachlässigkeiten des dortigen Personals zulässt.

Ich habe keine Bedenken, mich dort behandeln zu lassen.

Die Klinik verklagen? Da würde ich mal qualifizierten Rechtsrat durch einen auf Arztrecht spezialisierten Rechtsanwalt einholen, der zugleich mal prüfen kann, in welchem Land der Rechtsweg eröffnet ist (Spanien oder Deutschland).