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Thema: Frage zur Anmeldung auf Gran Canaria Urkunden

  1. #11
    Inselfan
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    Genau so wurde uns das erklärt. Wir müssten jetzt also das span. Konto auf mind. 8.500 Euro aufstocken, und 6 Monate darauf achten das es nicht unter diese Grenze fällt. Somit wären wir auch 6 Monate nicht angemeldet, was der Pflicht zur Anmeldung natürlich widerspricht. Unsere Beraterin und Dolmetscherin hat sich natürlich auch fassungslos darüber aufgeregt und ist dabei der Sache nachhaltig auf den Grund zu gehen. Vielen Dank für den Link Waidpower !

  2. #12
    Insider
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    Chira, wende dich ans Bürgertelefon der EU...

    Die Kanaren sind die einzige Region die diese Auflagen eingeführt haben. Laut einem Bekannten konnte sich eine Freundin von ihm problemlos auf dem Festland als Resident anmelden.

    Ich glaube die Politiker wissen genau, dass diese Hürden gegen geltende EU-Richtlinien verstoßen, aber bis man von der EU einen auf den Deckel bekommt, kann man ja so weitermachen...

  3. #13
    Insider
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    Zitat Zitat von Jacaranda82 Beitrag anzeigen
    Ich habe irgendwo auf einer Checkliste fürs Auswandern gelesen, dass man bei den ganzen Dokumenten auch eine internationale Geburtsurkunde mitbringen muss. Reicht nicht auch die normale und auch die normale Heiratsurkunde? Wo soll man den eine INTERNATIONALE Urkunde beantragen?
    Obwohl du diese Urkunde möglicherweise sehr lange Zeit nicht brauchen wirst, so empfehle ich jedem internationale Geburts- und Heiratsurkunden mitzubringen, kostet ja nicht die Welt. Nehmen wir an, dass die meisten Behörden vielleich eine einfache Übersetzung der deutschen Urkunden akzeptieren würden, dann wäre es einfach. Wenn jedoch solche Behörden (wo sich ja alle Nase lang etwas ändert) plötzlich nur noch Übersetzungen von amtlich vereidigten Übersetzern akzeptieren, dann geht hier die unnötige Lauferei los und die Kosten sind selbstverständlich dann auch höher, als das was beide mehrsprachigen Dokumente in DE jemals kosten würden.

    Ein Beispiel wo du die Heiratsurkunde sicher brauchen würdest wäre, wenn z.B. nur du oder deine Frau arbeitet und der andere Ehepartner mit in die Sozialversicherungskarte des anderen reingenommen werden soll. Dann wird auf jeden Fall die Heiratsurkunde fällig. Ob die sich aktuell noch, wie vor vielen Jahren, noch mit einer einfachen Übersetzung zufrieden geben, weiss ich nicht.

  4. #14
    Admin Avatar von felin
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    Und nebenbei.....
    bei Passangelegenheiten wird Geburts- Eheurkunde auf jeden Fall benötigt.

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