Zum Thema "Nicht erhaltene Einladung/Beschlussfassung" ist die Lösung leider einfach:
Nach dem span. Wohnungseigentumsgesetz (ich nenne das jetzt mal so), kommt für eine wirksame Zustellung nur eine span. Adresse in Frage. In diesem Fall werden die "Zustellungen" also an die Hausverwaltung erfolgt sein, sprich, an der Rezeption abgegeben. Eine wirksame Zustellung könnte sogar durch Aushang in der Anlage erfolgen.
Das alles ist natürlich ein "gefundenes Fressen", für jede Hausverwaltung, da sie durch ihr erteilte Vollmachten und wenig physische Teilnahme bei den Versammlungen ihre Vorstellungen ganz legal durchsetzen kann.
Ob Anko11 aber die längere Eigennutzung wirksam durch Mehrheitsbeschluss untersagt werden kann, bezweifele ich.