Für Anko11:
Erstmal alles Gute und viel Erfolg, bei den Bemühungen, die Angelegenheit zu klären. Das Wichtigste wird sein, Ihre zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten zu klären. Interessant sind natürlich auch die Fragen zur Balkonverglasung und Fensteraustausch. Leider habe ich das Gesetz und Kommentierungen dazu auf GC, wo ich erst wieder aber Mitte Oktober bin. Ich meine mich aber zu erinnern, dass Balkonverglasungen als allgemein üblich und damit der Disposition der ET-Gemeinschaft entzogen sind. Dagegen spricht, dass Fenster als Bestandteil der Fassade zum Gemeinschaftseigentum zählen.
Wie dem auch sei, es kann natürlich Taktik eines starken Investors sein, durch (auch evtl. rechtswidrige Beschlüsse), Eigentümer, die mit dem Ganzen nicht einverstanden sind, zu vergraulen und billigem Verkauf zu animieren.
Noch ein Hinweis bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts: Unbedingt vorher die Honorarfrage beweisbar klären (auch für eine erstmalige Grobprüfung).