Zitat Zitat von elbandi Beitrag anzeigen
Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen musst du dort versteuern wo das "unbewegliche Vermögen" liegt, also auf GC. Das sind für Nichtresidente rund 25 Prozent der Mieteinnahmen. Für die restliche Zeit derNichtvermietung zahlt man die für den Eigennutz üblichen 0,5 Prozent des Katasterwertes der Wohnung. Deutschland musst du nichts erklären.
Weiß jemand, wie hoch die Besteuerung bei Mieteinnahmen für Ferienwohnung für Residenten ist? Bei Nichtresidenten wird hier von ca. 25% der Mieteinnahmen gesprochen.

Ich schaue auch gern selbst nach, wenn ihr mir entsprechende Links nennt.

Ich habe im Internet geschaut, aber wurde nicht fündig. Da mir bereits der Kopf raucht, würde ich mich freuen, wenn hier jemand mehr weiß. Oder sollte ich einen neuen Thread eröffnen?

Sonnige Grüße

gordita