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Thema: Residencia - bei ERstwohnsitz oder Zweitwohnsitz in D möglich??

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  1. #1
    Insider
    Registriert seit
    23.02.2012
    Beiträge
    226
    Alle Ausländer, die sich länger als drei Monate am Stück in Spanien aufhalten, müssen theoretisch eine Residencia beantragen.

  2. #2
    Aktivist
    Registriert seit
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    Beiträge
    82
    Was heisst theoretisch? Wer kontrolliert das? Habe ich dadurch Vorteile bzw. Nachteile? Wie verhält es ich mit den Rentnern die überwinter z.b., die 4 oder 5 Monate auf der Insel sind, müssen die eine beantragen oder geht es auch ohne? Wenn die irgendwo privat wohnen bekommt das doch theoretisch keiner mit oder?

    Gruß Jacaranda82

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