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Thema: Resident und Führerschein

  1. #1
    Inselfan
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    Resident und Führerschein

    Es wird soviel unterschiedliches über den deutschen Führerschein gesagt.

    Muß ich als Resident meinen Führerschein registrieren lassen?

    Wenn ja, wer weiß Bescheid wie und wo.

  2. #2
    Zitat Zitat von otta Beitrag anzeigen
    Es wird soviel unterschiedliches über den deutschen Führerschein gesagt.

    Muß ich als Resident meinen Führerschein registrieren lassen?

    Wenn ja, wer weiß Bescheid wie und wo.

    Hier findest Du die gesuchten Informationen: Neues Gesetz Führerschein

  3. #3
    Gesperrt .
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    @Georg: Bitte lies Dir die Informationen in dem Link der zu Deiner Seite führt nochmal genau durch und korrigiers. Da steht einiges nicht ganz richtig drin. Sollte ich mich täuschen, dann bitte Link zu den Rechtsgrundlagen. Spanien hatte schon längste eine Befristung des Führerscheins, daher betrifft diese mit Jan. 2013 in Kraft getretene (übrigens bereits 2006 beschlossene!!) Richtlinie das Thema hier nicht.

    Einzig EIN Punkt ist maßgeblich: trotz gegenseitiger Anerkennung der jeweiligen Führerscheine innerhalb der EU sind nationale besondere Vorschriften auch auf Führerscheinbesitzer anderer EU-Länder anzuwenden, so sie in dem Land, das besondere Vorschriften erlassen hat, dauerhaft ihren Aufenthalt haben.
    Das betrifft in Spanien die periodische Gesundenuntersuchung.
    Wie's geht: http://www.gran-canaria-insider.info...F%FChrerschein

    Zur Frage des Thread-Erstellers: hättest Du die Suchfunktion benutzt, hättest >Du für ein und das selbe Thema nicht schon wieder einen neuen Thread aufgemacht
    z.B. hier: http://www.gran-canaria-insider.info...ein-in-Spanien

  4. #4
    Zitat Zitat von otta Beitrag anzeigen
    Es wird soviel unterschiedliches über den deutschen Führerschein gesagt.

    Muß ich als Resident meinen Führerschein registrieren lassen?

    Wenn ja, wer weiß Bescheid wie und wo.

    Und hier noch ausführliche Infos u.A. zum Gesundheitstest Autofahren Spanien - Kein Gesundheitscheck = 200 Euro Strafe

  5. #5

  6. #6
    Nicht mehr aktiv
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    Hallo...
    ich hätte dazu auch noch eine Frage. Wie lange dauert es bis man den neuen Führerschein bekommt? Mir wurde gesagt, dass ich per Email benachrichtigt werde. Bis heute nix. Im Januar war ich zum Umtausch in Las Palmas bei der Strassenverkehrsbehörde.

  7. #7
    Insider Avatar von Residentin
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    Da würde ich nochmals nachfragen, wenn es dich beunruhigt, aber du hast ja ein Ersatzdokument bekommen, bis du deinen Führerschein bekommst.

  8. #8
    Insider
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    Hiernach

    http://www.spanien.diplo.de/Vertretu...ung__2015.html

    in Verbindung mit

    http://www.spanien.diplo.de/contentb...hrerschein.pdf

    „Regelung für in Spanien ansässige Deutsche“

    müssen Deutsche Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 mit einer befristeten Gültigkeitsdauer ausgestellt wurden, nicht bei den zuständigen spanischen Straßenverkehrsbehörden registriert
    werden und sind erst nach Ablauf der Gültigkeitsdauer in einen spanischen Führerschein umzutauschen.

    Somit wird auch der ansonsten geforderte Gesundheitstest vermutlich erst mit Umtausch erforderlich?

    Der Test wird nur im Zusammenhang für die Inhaber von EU-Führerscheinen ohne befristete Gültigkeitsdauer (die seit Inkrafttreten der EU - Richtlinie ihren Wohnsitz seit mehr als 2 Jahren in Spanien haben, in Bezug auf Gültigkeitsdauer und Eignungstest den spanischen Rechtsvorschriften) erwähnt.


    Beispiel:
    Alter 65, Resident seit 06/2015, deutscher Führerschein B befristet (15J) gültig noch bis 05/2029

    Hier ist weder noch erforderlich?

  9. #9
    Insider
    Registriert seit
    06.05.2015
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    Zitat Zitat von Wolfgang K Beitrag anzeigen
    .....


    Beispiel:
    Alter 65, Resident seit 06/2015, deutscher Führerschein B befristet (15J) gültig noch bis 05/2029

    Hier ist weder noch erforderlich?
    zumindest bis 05/2029 oder?

  10. #10
    Insider
    Registriert seit
    05.09.2012
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    4.517
    Ich bitte meinen post nur als Hinweis zu nehmen und nicht als definives Wissen von mir:

    Ich bin der Meinung, dass sich auch mit der jetzt eingeführten Gültigkeitsdauer deutscher Führerscheine nichts entscheidentes geändert hat ausser, dass man physisch sein deutsches Dokument nicht in einen spanischen eintauschen muss, zumindestens so lange er nicht abgelaufen ist.
    Ich kann mir unter keinen Umständen vorstellen, dass Spanien darauf verzichtet seine im Land lebenden Bürger in zeitlichen Abständen auf ihre Fahrtauglichkeit zu überprüfen, ganz egal welchen Führerschein sie mit sich führen.
    Für mich ist es undenkbar, dass ein 65-jähriger spanischer Resident nicht mit spätestens 70 zum Gesundheitstest muss um legal in Spanien weiterfahren zu dürfen, selbst wenn sein Führerscheindokument aus einem anderen Land länger gültig sein sollte.

    Mit diesem Artikel könnte meine Meinung erklärt werden:
    Im Artikel 15.4 1. Absatz des zuständigen Gesetzes Real Decreto 818/2009, de 8 de mayo, por el que se aprueba el Reglamento General de Conductores besagt:

    „4. 1. Absatz: El titular de un permiso de conducción expedido en uno de estos Estados que haya adquirido su residencia normal en España quedará sometido a las disposiciones españolas relativas a su período de vigencia, de control de sus aptitudes psicofísicas y de asignación de un crédito de puntos.„

    Freie Übersetzung: „Der Inhaber eines Führerscheins einer jener Staaten welcher seinen normalen Wohnsitz in Spanien erworben hat wird den spanischen Vorschriften in Bezug auf seine Gültigkeitsdauer, Gesundheitskontrollen und Zuteilung der Guthabenpunkte unterworfen.“

    Wie gesagt, alles nur Hinweise, die dich ermuntern sollen weitere Infos von besser informierten Personen einzuholen, zumindest dann wenn du der Meinung bis, dass du bis 2029 keinen Gesundheitstest in Spanien machen müsstest um als spanischer Resident auf spanischen Strassen zu fahren.

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