Hiernach

http://www.spanien.diplo.de/Vertretu...ung__2015.html

in Verbindung mit

http://www.spanien.diplo.de/contentb...hrerschein.pdf

„Regelung für in Spanien ansässige Deutsche“

müssen Deutsche Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 mit einer befristeten Gültigkeitsdauer ausgestellt wurden, nicht bei den zuständigen spanischen Straßenverkehrsbehörden registriert
werden und sind erst nach Ablauf der Gültigkeitsdauer in einen spanischen Führerschein umzutauschen.

Somit wird auch der ansonsten geforderte Gesundheitstest vermutlich erst mit Umtausch erforderlich?

Der Test wird nur im Zusammenhang für die Inhaber von EU-Führerscheinen ohne befristete Gültigkeitsdauer (die seit Inkrafttreten der EU - Richtlinie ihren Wohnsitz seit mehr als 2 Jahren in Spanien haben, in Bezug auf Gültigkeitsdauer und Eignungstest den spanischen Rechtsvorschriften) erwähnt.


Beispiel:
Alter 65, Resident seit 06/2015, deutscher Führerschein B befristet (15J) gültig noch bis 05/2029

Hier ist weder noch erforderlich?