Nach erneutem googeln fand ich ein offizielles Dokument, nämlich die Anordnung wie die Polizei bei Kontrollen europäischer Führerscheine bis Januar 16 agieren soll und dieses Dokument deutet möglicherweise darauf hin, dass du mit deinem Führerschein bis zum Ablaufdatum nichts weiteres machen brauchst, zumindest wenn deine Führerscheinklasse AM, A1, A2, A, B oder BE sind.
Für die Klassen BTP, C1, C1E, C, CE D1, D1E, D, DE gilt das nicht.
Hier also der link zu dieser Anordnung (in spanisch): http://www.policias-cop.es/index.php...=64&Itemid=226
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Dieses Dokument würde ich auf jeden Fall bei deiner Anfrage an´s Konsulat beifügen.