So, und hier nun, wie zugesagt, die Antwort!

Konsulat der Bundesrepublik Deutschland /Las Palmas de Gran Canaria -

.........Anfrage wie folgt beantworten.

Zur Anordnung bei Polizeikontrollen:

zusammengefasst steht dort:

EU-FÜ müssen umgetauscht werden wenn unbefristet oder mehr als 15 Jahre gültig für die Gruppe 1 bzw. 5 Jahre für die Gruppe 2
- Wenn am 19.1.2013 oder vorher Wohnsitz in Spanien muss FÜ ab 19.1.2015 umgetauscht werden
- Wenn nach dem 19.1.2013 Wohnsitz in Spanien muss nach 2 Jahren ab Wohnsitz umgetauscht werden.
Es wird eine Übergangsfrist eingeräumt damit die Bürger sich informieren können. Vor dem 1.1.2016 sollen keine Anzeigen erstattet werden.
Generell gilt: Jeder EU-FÜ ist gültig um in Spanien zu fahren.
Bei einer Kontrolle wird zuerst auf die Gültigkeit geachtet und geprüft ob der FÜ verfallen ist oder ob der FÜ eine unbefristete Gültigkeit oder über 15 (bzw. 5) Jahre hat.
Es wird jedoch keine Anzeige erstattet sondern lediglich ein Informationsblatt ausgefüllt.
Wenn der Fahrer nach 6 Monaten oder spätestens nach dem 1.1.2016 erneut angehalten wird kommt es zur Anzeige mit einer Strafe von 200,-€


Den Führerschein brauchen Sie wegen den Fahrzeugklassen C1 und C1E nicht umschreiben zu lassen. Probleme gäbe es nur, wenn Sie entsprechende Fahrzeuge fahren würden und hätten hierfür nicht die erforderliche Gesundheitsuntersuchung.


Ich hoffe Ihnen mit dieser Auskunft gedient zu haben.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
GEZEICNET


Damit dürfte die Führerscheinfrage unmißverständlich geklärt sein!