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Thema: Gesetzliche Bestimmungen für den Verkauf von hausgemachten Produkten

  1. #1
    Aktivist
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    Gesetzliche Bestimmungen für den Verkauf von hausgemachten Produkten

    Hallo,

    kennt sich jemand mit den gesetzlichen Bestimmungen für das mobile Verkaufen (z.b. über Kleinanzeigen) von selbst hergestellten Produkten
    aus? Muss ich dafür eine Art Gewerbeschein haben oder gibt es hier sowas wie Lebensmittelkontrolleure oder so? Darf ich selbst hergestellte Sachen einfach so verkaufen?

    Freue mich auf eure Antworten, Tipps und Ratschläge!


    Gruß
    Jacaranda82

  2. #2
    Admin Avatar von felin
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    Ja natürlich musst Du eine Gewerbe anmelden wenn Du was verkaufen willst.
    So etwas ähnliches wie Lebensmittelkontrolleure gibt es auch.
    In wie weit der "Boulettenschein" reichen könnte, weiß ich nicht.

  3. #3
    Aktivist
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    Ja das mit dem Gewerbeschein habe ich mir schon gedacht, aber man findet nirgends im Netz Infos darüber ob man dann sag ich mal so, einfach selbstgemachte Produkte verkaufen könnte.
    Danke trotzdem für deine Infos.

    Gruß Jacaranda82

  4. #4
    Admin Avatar von felin
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  5. #5
    Insider
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    Meines Wissens kann man selbstgemachte Produkte genauso wie nicht selbstgemachte Produkte verkaufen, ob der Topflappen, Kerzen oder andere Handarbeiten selbst hergestellt wurden oder aus China kommen macht vom Gewerbe her sicher auch auf G.C. keinen Unterschied. Natürlich geht das mit Lebensmitteln nicht, da muß die hygienische Fabrikation überall kontrolliert werden, evtl. Kühlkette, genaue Angabe von Zutaten, Inhaltsstoffen usw..
    Im Zuge der Gesundheits- und Lebensmittelgesetze der EU dürften die Anforderungen auf G.C. den unseren entsprechen.
    Mit genauen Recherchen einen Gestor oder Anwalt beauftragen, der kann Dir dann genau sagen, was Du wie verkaufen kannst.

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