Das Rathaus von San Bartolomé musste Einwände von den Grünen und anderen Kollektiven gegen die in Vorbereitung befindliche Normen über die Nutzung ihrer Strände stattgeben und kann das geplante FKK-Verbot an ihren Stränden nicht durchsetzen.
Grund: Es gibt in den spanischen Rechtnormen keinen einzigen Verweis darauf, dass das nackt laufen verbietet und erst Recht nicht in einer Badezone.
In Konsequenz wurde die Verordnung am Freitag ohne den geplanten Artikel 22 beschlossen und jetzt dürfen die Badegäste von ihrem Recht Gebrauch machen sich zu entkleiden ohne das sie ein Beamter zur Ordnung rufen kann.

http://www.canarias7.es/articulo.cfm?Id=291936