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Thema: Einwohnermeldeamt Maspalomas "Anmeldung"

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Insider Avatar von Waidpower
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    Zitat Zitat von Ujkmbl Beitrag anzeigen
    als EU Bürger brauchst du nur die NIE und kannst solange bleiben wie du möchtest!

    Freizügigkeit in der EU
    Das stimmt so nicht. Die nationalen Bestimmungen müssen natürlich eingehalten werden.
    Siehe hier im Forum unter "Smalltalk" und "Residencia"!
    Wenn Du einen langen Weg zu gehen hast, dreh dich nicht um, denn dadurch wird der Weg nicht kürzer! (Chinesisches Sprichwort)

  2. #2
    Insider Avatar von Stephan1
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    nochmals: man kann meldetechnisch ( auch nicht "in der Art") gesehen keinen Zweitwohnsitz in Land B und Hauptwohnsitz in Land A eintragen.

    Warum dies im "vereinten" Europa so ist weiß ich nicht, ist aber so.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Stephan1 Beitrag anzeigen
    nochmals: man kann meldetechnisch ( auch nicht "in der Art") gesehen keinen Zweitwohnsitz in Land B und Hauptwohnsitz in Land A eintragen.

    Warum dies im "vereinten" Europa so ist weiß ich nicht, ist aber so.
    Hilfreich wäre es entsprechende Gesetzliche Grundlagen anzugeben.

    Fakt ist "man kann sich in Spanien und Deutschland anmelden. Hierzu einfach mal das "Abkommen vom 3. Februar 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Spanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen" lesen!

  4. #4
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    Zitat Zitat von Ujkmbl Beitrag anzeigen
    Hilfreich wäre es entsprechende Gesetzliche Grundlagen anzugeben.
    Wie sollte es eine gesetzliche Grundlage für etwas geben was es nicht gibt?

  5. #5
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    Danke für die vielen Antworten!

  6. #6
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    Was mir hier noch fehlt ist die Erläuterung von felin Betreff "Bauchlandung" wenn man Auto ohne Residencia anmeldet.

    Was meintest Du damit?

    Vielleicht kann man das ja auch in diesem Thread beantworten http://www.gran-canaria-insider.info...=Auto+anmelden

  7. #7
    Insider Avatar von Stephan1
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    Ujkmbl, es wurde doch schon mehrfach gesagt das es nicht geht. Und TC 490 hats dir doch erklärt, ich zitiere ihn hier nochmal: "Wie sollte es eine gesetzliche Grundlage für etwas geben was es nicht gibt?" Glaub doch einfach mal jemanden vom Amt... :-)

  8. #8
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    Ich muß mich jetzt nochmal einschalten: dass es möglich ist, ein KFZ ohne Residencia anzumelden hat mir a) der Gunnar Steinbrück, der Anmeldungen, Zollabwicklungen etc. seit vielen Jahren macht, bestätigt als auch ein Bekannter, der hier einen Bungalow gemietet hat, allerdings keine Residencia, da sein Hauptwohnsitz in Österreich ist.

    Und eine gesetzliche Grundlage für etwas, was es nicht gibt sollte in diesem Fall doch gegeben sein: nämlich irgendeine Rechtsgrundlage, die für die Anmeldung eines KFZ einen Hauptwohnsitz in Spanien verlangt. Oder seh ich da was falsch.

    Auch felin hat ja geschrieben, dass es eine Gestoria gibt, die KFZ nur mit NIE anmeldet, dass dann aber spätestens nach einem Jahr das böse Erwachen kommen soll.
    Allerdings hab ich noch keine Antwort bekommen, was mit "böses Erwachen" gemeint ist.

  9. #9
    Admin Avatar von felin
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    Zitat Zitat von paradisegarden Beitrag anzeigen
    Allerdings hab ich noch keine Antwort bekommen, was mit "böses Erwachen" gemeint ist.
    Vor 19 Jahren wurde mein erstes Auto auf GC definitiv nur mit der NIE angemeldet und alles war OK.
    Das Problem war die Versicherung. Ich hatte einen Versicherungsvertrag, alles sah fein aus.
    Nach einem Jahr bin ich direkt hin zu der Versicherung und wollte wieder bezahlen, da stellte sich heraus, dass das Fahrzeug bei der Versicherung überhaupt nicht versichert war. Konnte aber von jetzt auf gleich geregelt werden.
    Ein Problem wäre es geworden, hätte man einen Unfall gehabt.

  10. #10
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    Im November 2001 habe ich hier ein Auto gekauft und angemeldet. Ohne Residencia. Gefordert wurde nur eine Adresse und die NIE.
    Bisher gab es weder von einer Behörde, der Polizei (bei einer Kontolle) noch der Versicherung irgendwelche Probleme.

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