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Thema: Einwohnermeldeamt Maspalomas "Anmeldung"

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  1. #1
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    Einwohnermeldeamt Maspalomas "Anmeldung"

    Wo ist das zuständige Einwohnermeldeamt für Maspalomas. Ich möchte mich anmelden "als 2 Wohnsitz", da ich ein Auto gekauft habe.
    Welches Formular ist erforderlich?
    Kann jemand helfen???

  2. #2
    Insider Avatar von Stephan1
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    Wenn du meinst in Spanien Nebenwohnung und in Deutschland Hauptwohnung. Das geht nicht. Sowas geht nur innerhalb eines Landes.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Stephan1 Beitrag anzeigen
    Wenn du meinst in Spanien Nebenwohnung und in Deutschland Hauptwohnung. Das geht nicht. Sowas geht nur innerhalb eines Landes.
    In Deutschland ist es möglich einen Zweitwohnsitz im Ausland zu haben. Nur musst du beachten, dass du dich hier keinesfalls als Resident anmelden darfst, denn dafür musst du rein rechtlich gesehen eigentlich deinen Hauptwohnsitz in Spanien haben.

  4. #4
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    Zitat Zitat von trendhure Beitrag anzeigen
    In Deutschland ist es möglich einen Zweitwohnsitz im Ausland zu haben.
    Ergo haben wir hier in Spanien nichts damit zu tun was die in Deutschland verzapfen.

  5. #5
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    Dann muss ich mich Anmelden, kann man das/die Formulare irgendwo runterladen?

  6. #6
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    Runterladen geht nicht, da musst du persönlich hingehen um sie erstmal abzuholen. Hier steht alles drin wie man vorgehen muss. Ich bezweifle jedoch, dass du dich einschreiben kannst. Einen 2. Wohnsitz gibt es nicht. Entweder du wohnst fest hier in Spanien oder du wohnst fest irgendwo anders, beides zusammen gibt es nicht.

    https://eadmin.maspalomas.com/public...TipoDoc=W_PAD1

  7. #7
    Insider Avatar von Stephan1
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    Sorry das ich widerspreche, du kannst in D in keinem Einwohneramt einen Nebenwohnsitz im Ausland anmelden. Das gleiche gilt auch andersum.

    Ergo hat man in dem jeweiligen Land seinen Einzigen Wohnsitz. Ob man innerhalb Spaniens eine Haupt- und eine Nebenwohnung anmelden kann entzieht sich meiner Kenntnis.

  8. #8
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    Das ist auch meine Erfahrung. Ich habe in Belgien gearbeitet und in Deutschland gewohnt. Konnte auch keine Nebenwohnung in Belgien anmelden.

  9. #9
    Admin Avatar von felin
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    Meines Wissens reicht nur eine Anmeldung beim Rathaus nicht denn für dieses Dokument wird die "Residencia" benötigt. (das grüne DinA 4 Blatt)
    Selbige braucht man für das Trafico und die Versicherung.
    Es gab/gibt zwar eine Gestoria hier auf der Insel, die ein Auto auch so anmeldet und versichert aber da macht man nach spätestens einem Jahr eine fürchterliche Bauchlandung.

  10. #10
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    Zitat Zitat von felin Beitrag anzeigen
    Meines Wissens reicht nur eine Anmeldung beim Rathaus nicht denn für dieses Dokument wird die "Residencia" benötigt. (das grüne DinA 4 Blatt)
    Selbige braucht man für das Trafico und die Versicherung.
    Es gab/gibt zwar eine Gestoria hier auf der Insel, die ein Auto auch so anmeldet und versichert aber da macht man nach spätestens einem Jahr eine fürchterliche Bauchlandung.
    Was meinst Du mit "Bauchlandung"?

    Das Thema ist sicherlich für viele interessant, wurde schon mehrfach besprochen und irgendwie ist es für mich nicht schlüssig, wieso ich als EU-Bürger in Spanien - speziell auf den Kanaren - kein KFZ anmelden darf, wenn ich keine Residencia habe. Auf den Kanaren darf ich ja kein KFZ mit deutschem Kennzeichen länger als 6 Monate fahren. Wenn ich also hier eine Wohnung habe, ohne einen Hauptwohnsitz zu begründen und ein KFZ haben will, ist das lt. Eurer Aussagen nicht möglich.

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