Dies ist eine Fortführung der Diskussion aud dem Thread "Leben auf Gran Canaria"
Ich hab jetzt diesen neuen Thread aufgemacht, weil er sich schon zu sehr vom ursprünglichen Thema entfernt hat. Die Frage ist, inwiefern sich eine Versicherung am Lenker regressieren kann, wenn er einen Unfall verschuldet und nicht als berechtigter FAhrer eingetragen ist.

Zitat Zitat von blandowhj Beitrag anzeigen
Allerdings gibt es in Deutschland Verträge, die es nicht erlauben, dass ein anderer als der Eingetragene das Auto fahren darf. Fährt ein anderer und es passiert ein Unfall, zahlt die Haftpflichtversicherung zwar in Anbetracht des Unfallopfers, nimmt jedoch den Halter/Versicherungsnehmer in Regress.
Dass der Versicherer Regressforderungen stellen kann ist außer Streit. Es geht allerdings um die Höhe. Und da gibt's Horrorgeschichten wie "die Versicherung kann sich in voller Höhe regressieren" etc. Das stimmt definitiv nicht.

Selbst bei Alko-Unfällen ist der Regress (in D - s. § 5 Abs 3 KfzPflVV) mit 5.000 Euro begrenzt. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten aus dem Versicherungsvertrag ist der Regress nach § 6 Absatz 1, 2 KfzPflVV auf 2.500,00 Euro beschränkt. Das dürfte die Maximalsumme sein, die ein Versicherer verlangen kann. Üblicher Weise wird meines Wissens eine Pönale von einer Jahresprämie verlangt.

Wie schon im ursprünglichen Posting geschrieben, werd ich mir nochmal meine Versicherungsbedingungen genau ansehen und berichten, was betr. nicht eingetragenem Fahrer dort drinnen steht.

Aber vielleicht kann ja auch einer derjenigen, die hier schon gepostet haben seine eigenen Bedingungen durchlesen...