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Thema: KFZ-Versicherung: nicht eingetragener Fahrer

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  1. #1
    Insider Avatar von canariafantastica
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    Ich bin ja nicht so weit gegangen und sagte, dass kein Versicherungsschutz besteht, Selbstverständlich besteht dieser. Jedoch bleibt die Frage ja im Raum, ob man bedenkenlos das Auto seines Feundes nehmen könnte, oder ob es im Schadenfall zu Problem kommen kann. Sicherlich hängt das auch mit der eigenen Police zusammen, je nachdem, welche AGBs denen zu Grunde liegen. Ich wäre froh, wenn Felin dann Licht ins Dunkle bringen kann. Zumindest geistert dass schon seit Jahren als Gerücht herum. Und dass will doch niemand, oder? Schaun wir, was bei rauskommt.
    "El que nada sabe, de nada duda."

  2. #2
    Admin Avatar von felin
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    So, der 1. Punkt sollte schon mal geklärt sein....
    Sofern der "Fremdfahrer" in die selbe Risikogruppe fällt, ist es unproblematisch.
    Junge Fahrer im Alter von 25-27 und im Besitz des Führerscheins kürzer als 2 Jahren, fallen in die höchste Risikogruppe.
    Sollte also ein Versicherungsnehmer älter sein und sein Fahrzeug einem jungen Fahrer überlassen, zahlt die Versicherung nicht für Schäden die entstehen.

    http://www.motorpasion.com/respuesta...guro-problemas

  3. #3
    Nicht mehr aktiv Avatar von DVDThek
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    Es war doch immer Gang und Gebe, dass der Sohnemann sein erstes Auto auf Namen des Papas angemeldet hat - dafür hat der Sohnemann eben keinen Rabatt aufgebaut.

    Wer tatsächlich einen Fahrer eingetragen hat - der sollte wissen, dass dann auch nur ER fahren darf. Punkt. Letztendlich ist die KFZ-Versicherung fahrzeugbezogen. Wir wissen, dass, weil der Fahrer jedes AUTO versichern muss und nicht jeden Fahrer (wo ja jeder Fahrer immer nur 1 Auto gleichzeitig bewegen kann, beim Besitz von 2 Autos aber 2 Versicherungen abgeschlossen werden müssen).

    Wenn die Versicherungen personenbezogen versichern wollen, dann bin ich dafür, weil dann könnte ich endlich 10 Autos besitzen ohne am Hugngertuch zu nagen :-)

    Sollte so ein Fall also jemals vor ein Gericht kommen, dann wird die Versicherung im schlimmsten Falle die gewährten Rabatte rückfordern können, sich aber nicht aus der Haftpflicht zurückziehen können.
    DVDThek San Fernando: geschlossen. Verleih auf Anfrage

  4. #4
    Gesperrt .
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    Zitat Zitat von felin Beitrag anzeigen
    Sollte also ein Versicherungsnehmer älter sein und sein Fahrzeug einem jungen Fahrer überlassen, zahlt die Versicherung nicht für Schäden die entstehen.

    http://www.motorpasion.com/respuesta...guro-problemas
    Lieber Felin, nicht alles was im Internet geschrieben steht ist wahr. Und die Aussage die auf der von Dir zitierten Seite von einem Poster geschrieben wurde steht in absolutem Gegensatz zu dem, was auf der Seite der Zurich Versicherung zu lesen ist. Im Zweifel halte ich das, was auf der Seite einer Versicherung steht für glaubwürdiger als das, was ein anonymer Poster ohne Verweis auf eine Rechtsgrundlage einfach behauptet.

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